Energiegemeinschaft gründen

Sie denken darüber nach, eine Energiegemeinschaft zu gründen? Dann sind Sie nicht allein! Energiegemeinschaften bieten eine innovative Möglichkeit, gemeinsam mit Nachbarn, Freunden oder Unternehmen erneuerbare Energie zu produzieren und zu nutzen. Sie fördern nicht nur den Umstieg auf saubere Energiequellen wie Solar- oder Windkraft, sondern tragen auch zur Senkung der Energiekosten bei.

Was sind Energiegemeinschaften?

Energiegemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Privatpersonen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die gemeinsam erneuerbare Energie produzieren, speichern und nutzen.

Ziel ist es, die regional erzeugte Energie dort zu verbrauchen, wo sie entsteht, und so die Wertschöpfung in der Region zu halten.

Durch die Gründung von Energiegemeinschaften wird sichergestellt, dass erneuerbare Energie, wie Solar- oder Windkraft, effizient genutzt und lokal gespeichert oder verkauft werden kann. So tragen sie zur Stärkung der regionalen Energieunabhängigkeit bei und fördern den Ausbau nachhaltiger Energiequellen vor Ort.

Arten von Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften lassen sich in zwei Typen unterteilen: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG).

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) nutzen erneuerbare Energien wie Wind- oder Solarstrom zur Erzeugung, Speicherung und zum Verkauf von Energie. Sie sind auf das Netzgebiet eines Netzbetreibers beschränkt und agieren in lokalen oder regionalen Netzebenen.
Der Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftlicher Nutzung statt auf Gewinnmaximierung, wobei Mitglieder durch den Energieverkauf dennoch wirtschaftliche Vorteile erzielen können.
Wichtig ist, dass sich die Energiegemeinschaft auf den Konzessionsbereich eines Netzbetreibers beschränkt – und hier nur im so genannten Nahbereich. Das sind die Netzebenen 6 und 7 (lokaler Bereich) und Netzebene 5 ( regionaler Bereich).

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) haben ähnliche Funktionen, sind jedoch nicht ausschließlich auf erneuerbare Energien begrenzt.
Sie können elektrische Energie aus unterschiedlichen Quellen erzeugen, speichern und nutzen. Im Gegensatz zu EEGs können BEGs auch mehrere Netzgebiete überschreiten, was ihnen geografische Flexibilität verleiht.
Allerdings profitieren sie nicht von reduzierten Netzgebühren, da sie keine Einschränkungen hinsichtlich der genutzten Netzebenen haben.

Voraussetzungen für Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften benötigen bestimmte Voraussetzungen, um erfolgreich zu arbeiten.
Zunächst ist eine
geeignete Rechtsform erforderlich, etwa ein Verein, eine Genossenschaft oder eine Kapitalgesellschaft, um rechtliche Rahmenbedingungen festzulegen.

In den Satzungen werden Aspekte wie Energiepreise und Aufnahmeprozesse für neue Mitglieder definiert. Zudem sollte die Gemeinschaft nicht gewinnorientiert agieren, um den gemeinschaftlichen Charakter zu wahren.

Technisch hängen die Anforderungen von der Art der Energie ab, die getauscht werden soll. Während für Wärme und Gas noch keine allgemeinen Lösungen bestehen, ist für den Strombereich die Installation eines intelligenten Messgeräts, in der Regel eines Smart Meters, gesetzlich vorgeschrieben.

Vor- und Nachteile von Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften bieten den Vorteil, die Abhängigkeit von externen Energieanbietern zu reduzieren und so weniger von Marktpreisschwankungen betroffen zu sein.

Mitglieder profitieren von der Möglichkeit, individuelle Strompreise festzulegen und günstigere Netzentgelte für lokal genutzten Strom zu nutzen. Allerdings müssen auch organisatorische Herausforderungen bewältigt werden, etwa bei der Gründung und dem Betrieb der Gemeinschaft sowie der Identifizierung von Verbesserungspotenzialen.

Diese Aspekte können zusätzlichen Aufwand erfordern, besonders im Kontext der Digitalisierung. Zusätzlich könnten Investitionen in neue Geräte erforderlich sein, was jedoch als wertvolle Investition in die Zukunft gesehen werden kann.

Zukunftsfit mit einer Energiegemeinschaft

Sind Sie bereits im Besitz einer Photovoltaikanlage und interessieren sich für die Gründung einer Energiegemeinschaft? Sie und Ihre Nachbarn verfügen allesamt über Photovoltaikanlagen und Sie wollen sich zu einer Energiegemeinschaft zusammentun?

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und informieren Sie über die notwendigen Schritte zu einer Energiegemeinschaft. Kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen oder senden Sie uns Ihre Anfrage – wir freuen uns darauf, Ihr Vorhaben gemeinsam zu realisieren!

Andreas Feichtinger
Kundenkontakt Voltaigo

Werden Sie Teil einer Energiegemeinschaft!

Egal, ob Sie als Privatperson in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundeskreis oder Verein gemeinsam Strom produzieren und handeln wollen, oder ob Sie als Gemeinde oder Unternehmen größere Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom oder erneuerbare Wärme in Betrieb nehmen möchten, Voltaigo steht Ihnen gerne als Ihr Umsetzungspartner, aber auch Betreiber und Errichter Ihrer gemeinschaftlich betriebenen PV-Anlage zur Verfügung.